Die Höhe der Kosten der anwaltlichen Vertretung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Selbstverständlich informiere ich Sie gern zu Beginn der Beratung über die zu erwartenden Kosten. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kläre ich die Kostenübernahme durch diese für Sie. Auch die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erläutere ich Ihnen gern.
Transparenz in diesem Bereich ist für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig - scheuen Sie sich nicht diesen Aspekt anzusprechen.